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Fahrzeugimport und Typenschein-Duplikate

Finden Sie hier eine Zusammenfassung der benötigten Unterlagen und Dokumente.

1. IMPORT

Es werden immer wieder HYUNDAI Fahrzeuge aus dem Ausland nach Österreich importiert, häufig im Zuge einer Übersiedlung. In diesem Fall sind wir bemüht, dem Besitzer durch eine rasche und kundenfreundliche Bearbeitung zu unterstützen. Hierbei ist es wichtig, zwischen Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis und Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis zu unterscheiden. Sie erkennen dies anhand folgender Unterlagen:

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC=Certificate of conformity) vorhanden = Fahrzeug hat EU-Betriebserlaubnis
  • Ausländischer Datenauszug *
  • Ausländischer Typenschein *
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung *

Bitte beachten Sie, dass es bei den einzelnen Fahrzeugen zu länderspezifischen Ausstattungsunterschieden kommen kann, welche sich folglich auf die Verkaufspreise niederschlagen können.

1.1 Import eines Fahrzeugs von einem EU-Land nach Österreich

Um ein solches Fahrzeug in Österreich zulassen zu können, müssen die Daten in die Genehmigungsdatenbank eingemeldet sein. Als Generalimporteur sind wir ermächtigt, HYUNDAI Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis und im Originalzustand (ohne genehmigungspflichtige Umbauten wie, z.B. Gasanlagen, Tieferlegungen etc.) in die Genehmigungsdatenbank einzumelden.
Um die Dokumente zu prüfen, werden folgende Unterlagen in Papierform benötigt:

  • Vollständige Original Fahrzeug-Dokumente*, welche nach der Eintragung in die österr. Genehmigungsdatenbank retourniert werden.Beispiele hierfür:

Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) I Frankreich: Certificat d’immatriculation („carte grise“) I Italien: Carta di circulazione

  • Kopie des positiven §57a Gutachten („Pickerl), wenn der PKW älter als 3 Jahre/der LKW älter als 1 Jahr ist. 
  • Kopie Ihres Meldezettels für die Nachnahmesendung.
  • UID Nummer, falls eine Firmenrechnung gewünscht wird.

Ist aus den Original Fahrzeug-Dokumenten die vollständige EU-Genehmigungsnummer, sowie die Variante und Version nicht ersichtlich, muss die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ebenfalls im Original übermittelt werden. Um den Ablauf zu vereinfachen, bitten wir Sie, bei einer existierenden EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) diese immer beizulegen.

Die Prüfung und Bearbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch und erfolgt, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, im Regelfall innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Posteingang. Bitte beachten Sie, dass auch für den Postweg einige Tage einzukalkulieren sind.

Die Zusendung des Genehmigungsdokumentes und der von Ihnen zugesandten Unterlagen erfolgt eingeschrieben per Nachnahmesendung. Für die Bearbeitung werden aktuell EUR 186,-- (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass vor der Zulassung die anfallenden Steuern und Abgaben beim zuständigen Finanzamt entrichtet werden müssen, da sonst eine Zulassung nicht möglich ist.

Wir bitten um Verständnis, dass seitens HYUNDAI keine Angaben zur Höhe der anfallenden Steuern/Abgaben und Gebühren gemacht werden können.

1.2 Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis

Für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) oder Umbauten, welche eintragungspflichtig sind, erhalten Sie nach wie vor einen Einzelgenehmigungsbescheid von der zuständigen Landesprüfstelle. Diese übernimmt in der Folge auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank.

1.3 Abwicklung

Die angeführten Dokumente und Unterlagen senden Sie bitte per Einschreiben an:

HYUNDAI Import Gesellschaft m.b.H.
Abt.: Homologation
Richard Strauss Straße 14
1230 Wien

Hyundai bietet Ihnen über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus eine europaweite freiwillige Herstellergarantie. Bitte beachten Sie allerdings, dass der freiwillige Garantieanspruch des Herstellerwerkes nur unter Einhaltung der vom Hersteller angegeben Serviceintervallen, mit originalem, vollständig korrekt ausgefülltem und abgestempeltem Serviceheft, aufrecht ist. Genaue Informationen diesbezüglich und zum Garantieumfang finden Sie im Garantie- und Serviceheft Ihres Fahrzeuges. Für eine einfachere Abwicklung im Garantiefall empfehlen wir diese Fahrzeuge bei Hyundai Österreich zu melden. Für Fahrzeuge, welche nach Österreich importiert wurden, gilt der "Österreichwartungsplan" ab Importdatum.

Ihre Hyundai-Vertragswerkstätte informiert Sie gerne über die Serviceumfänge und unterstützt Sie bei der Meldung des Fahrzeuges an Hyundai Österreich.

2. DUPLIKAT

2.1 Duplikat eines Typenscheins

Sollte Ihnen der österreichische Typenschein (Format A5 hoch, immer mehrseitig) abhanden gekommen sein, stellen wir Ihnen gerne ein DUPLIKAT aus. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Original Unbedenklichkeitserklärung (Zustimmungserklärung) der BH des Hauptwohnsitzes des Zulassungsbesitzers - NICHT die Verlustanzeige der Polizei
  • Falls vorhanden, eine Kopie des Zulassungsscheins.

Für die Bearbeitung werden aktuell EUR 150,- (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, diese erfolgt im Regelfall innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Posteingang. Bitte beachten Sie, dass auch für den Postweg einige Tage einzukalkulieren sind. Die Zusendung des Duplikates erfolgt auf Wunsch eingeschrieben per Nachnahmesendung, die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Duplikat eines Datenauszuges

ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass wir NICHT berechtigt sind, für Fahrzeuge, welche über einen österreichischen Datenauszug (Format A4 quer, meist einseitig) verfügen, DUPLIKATE zu erstellen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Zulassungsstelle, welche Ihnen eine DUPLIKAT erstellt.

2.3 Abwicklung

Die angeführten Dokumente und Unterlagen senden Sie bitte per Einschreiben an:

HYUNDAI Import Gesellschaft m.b.H.
Abt.: Disposition
Richard Strauss Straße 14
1230 Wien

Bitte vergessen Sie nicht, für Rückfragen immer Ihre Telefonnummer und Ihre Email Adresse bekanntzugeben.

Für weitere Auskünfte verwenden Sie bitte unser online Kontaktformular und geben Sie dabei unbedingt Ihr HYUNDAI Modell sowie die Fahrgestellnummer bekannt, damit wir Ihre Anfrage so rasch als möglich bearbeiten können.


*Findet sich in den Unterlagen eine vollständige EU-Genehmigungsnummer, inkl. Änderungsziffer (z.B. e11*2007/46*0337*04) so verfügt dieses Fahrzeug über eine EU-Betriebserlaubnis. Wichtig dabei, aus den Unterlagen muss auch die Variante (z.B. B3P51) und Version (z.B. M63BZ1) des Fahrzeuges ersichtlich sein. 

 

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