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HYUNDAI steht für „Wahre Qualität zählt“. Gemäß diesem Firmenmotto, sind auch unsere Garantieleistungen außergewöhnlich umfangreich. Dies beginnt mit bis zu 5 Jahren Neuwagengarantie ohne km-Begrenzung und endet bei der 2 Jahres Ersatzteilgarantie ebenfalls ohne km-Begrenzung.

Die Grundlage für Fahrfreude über viele Jahre hindurch, ist eine regelmäßige Wartung des Fahrzeuges entsprechend der Herstellerangaben. Die genauen Details dazu und zu den weiteren Garantieleistungen finden Sie im Anschluss bei den jeweiligen Modellen.

Ihr HYUNDAI Partner informiert Sie gerne über die detaillierten Garantierichtlinien.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des HYUNDAI Partners gegenüber Kunden (gemäß Konsumentenschutzgesetz) wird durch die gegenständlichen Garantien nicht eingeschränkt.
 
Die Hyundai Garantieleistungen umfassen:
Garantie für Audio- und Navigationsgeräte - 3 Jahre ohne km-Begrenzung
Batteriegarantie (Starterbatterie) - 2 jahre ohne km-Begrenzung (Taxi 40.000 km)
Kältemittel der Klimaanlage - 2 Jahre ohne km-Begrenzung
Neuwagengarantie - 3 / 5 Jahre ohne km-Begrenzung (modellabhängig)
Mobilitätsgarantie - 3 / 5 Jahre ohne km-Begrenzung (modellabhängig)
Lackgarantie - 3 / 5 Jahre ohne km-Begrenzung (modellabhängig)
Durchrostungsgarantie - bis zu 12 Jahre ohne km-Begrenzung (modellabhängig)
Ersatzteilgarantie - 2 Jahre ohne km-Begrenzung (Taxi 40.000 km)
Garantieverlängerung
Garantie für Taxi und Mietwagen bis maximal 100.000 km
   
 
 
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