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Garantien
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HYUNDAI steht für „Wahre Qualität zählt“. Gemäß diesem Firmenmotto, sind auch unsere Garantieleistungen außergewöhnlich umfangreich. Dies beginnt bei der 3 Jahres Neuwagengarantie ohne km-Begrenzung und endet bei der 2 Jahres Ersatzteilgarantie ebenfalls ohne km-Begrenzung.

Die Grundlage für Fahrfreude über viele Jahre hindurch, ist eine regelmäßige Wartung des Fahrzeuges entsprechend der Herstellerangaben. Die genauen Details dazu und zu den weiteren Garantieleistungen finden Sie im Anschluss.

Ihr HYUNDAI Partner informiert Sie gerne über die detaillierten Garantierichtlinien, diese finden Sie auch im PDF-Dokument GARANTIE.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des HYUNDAI Partners gegenüber Kunden (gemäß Konsumentenschutzgesetz) wird durch die gegenständlichen Garantien nicht eingeschränkt.
 
Die Hyundai Garantieleistungen umfassen:
Neuwagengarantie - 3 Jahre ohne km-Begrenzung
Mobilitätsgarantie - 3 Jahre ohne km-Begrenzung
Lackgarantie - 3 Jahre ohne km-Begrenzung
Durchrostungsgarantie - bis zu 10 Jahre ohne km-Begrenzung (modellabhängig)
Ersatzteilgarantie - 2 Jahre ohne km-Begrenzung
Garantieverlängerung
Garantie für Taxi und Mietwagen bis maximal 100.000 km
   
 
 
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